Definitionen

Gerichtssachverständige

Als allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige bezeichnet man jene Personen, die nach einem eigenen Zertifizierungsverfahren in die von den Gerichtshofspräsidenten geführte Gerichtssachverständigenliste www.sdgliste.justiz.gv.at eingetragen werden. Dabei handelt es sich um eine Personenzertifizierung nach dem Sachverständigen- und Dolmetschergesetz (SDG), die eine Qualitätsprüfung beinhaltet und sicherstellt, dass nur höchstqualifizierte, absolut integre und zuverlässige Experten bei Gericht als Sachverständige verwendet werden.

Voraussetzungen für die Zertifizierung sind unter anderem Fachkunde, einschlägige Berufserfahrung, Kenntnisse des Rechtswesens und der Gutachtensmethodik, die zur Gutachtertätigkeit erforderliche Ausstattung, geordnete wirtschaftliche Verhältnisse und der Abschluss einer Haftpflichtversicherung.

Immobilienbewertung dient üblicherweise der Ermittlung des Verkehrswertes. Da weltweit mehr Vermögen in Immobilien (Grundstücke und Gebäude) als in Aktien gebunden ist, ist es von größter Bedeutung deren Wert zu kennen. Obwohl der Markt den Wert bestimmt, müssen zur Nachvollziehbarkeit insbesondere die gesetzlichen Bestimmungen des LBG (Liegenschaftsbewertungsgesetz) und einschlägigen Regeln beachtet und eingehalten werden.
 

Definition Verkehrswert

Der Verkehrswert ist in § 194 BauBG definiert und wird demnach durch den Preis bestimmt, der zum Zeitpunkt der Ermittlung  im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche und persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.